Testings von Verwaltungsdienstleistungen bei "schwererreichbaren" Personengruppen

Herausforderung

Was meinen eigentlich unsere Kundinnen und Kunden zu unseren Verwaltungsangeboten?

In Strategien und Grundsätzen der Verwaltungen stehen «der Mensch», «die Bürgerinnen und Bürger», «die Kund*innen» oder «die Nutzenden» im Zentrum. Bei der Umsetzungen von konkreten Projekten ist das dann schon weniger selbstverständlich. Ein sinnvolles vorgängiges Testen von Angeboten mit Beta-Versionen und die Arbeit mit Prototypen sind in der Verwaltung nicht so gebräuchlich, vermeintlich zu kompliziert und umständlich.

Lösungsansatz

Mittels einer digitalen Plattform der Firma TestingTime lassen sich Hindernisse, insbesondere die zielgenaue Ansprache von ausgewählten Personengruppen verbessern. Im Jahre 2024 starten daher die Städte Winterthur, Zürich und die Kantone St. Gallen und Thurgau einen Pilotversuch. In diesem Jahr sind mit der Stadt Schaffhausen, der Stadt Luzern und die Kantone Basel-Stadt und Graubünden weitere Mitglieder dazugestossen und eine interne Austauschgruppe wurde etabliert.

Auskunftsperson

Benjamin Szemkus, Smart City Hub Switzerland
bs@smartcityhub.ch

Datenschutzerklärung zum Testpersonen Private-Pool

Mit dieser Datenschutzerklärung zeigen wir auf, wie der Verband Smart City Hub Switzerland im Zusammenhang mit dem Private-Pool personenbezogene Daten der Testpersonen bearbeitet. Sie erhalten einen Überblick darüber, welche Daten im Einzelnen betroffen sind, wie wir sie nutzen und welches Ihre daraus abgeleiteten Rechte sind.

  • Verantwortliche

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  • Einladung zu einer Studie

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  • Teilnahme an einer Studie

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  • Empfänger der Daten

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  • Wo werden Ihre personenbezogenen Daten bearbeitet?

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    Die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Registrierung und Studieninhalte) erfolgt grundsätzlich in der Schweiz oder der EU.
    Einige Dienstleister, die Tools für Videokonferenzen oder online Fragebogen bereitstellen, haben ihren Hauptsitz jedoch in einem Drittstaat (das sind Staaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR). Zur Bereitstellung der Services kann es sein, dass gewisse Daten in diese Drittstaaten übermittelt werden.
    Drittländer wie zum Beispiel die USA oder China werden vom Europäischen Gerichtshof sowie dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) als Länder mit einem nach Schweizer- und EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht das Risiko, dass ausländische Behörden zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken Zugriff auf die dort hinterlegten Daten erhalten, ohne dass Sie sich dagegen zur Wehr setzen können. Ihre Betroffenenrechte können Sie in einigen Drittländern nur eingeschränkt ausüben.
    Die studienverantwortliche Organisationseinheit ist dafür verantwortlich, die auf sie anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere auch, wenn sie Videokonferenzen oder online Fragebogen verwenden.

  • Ihre Rechte

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  • Liste studienberechtigte Organisationen

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