Ja, sie können Gönner-Mitglied mit beschränkten Pflichten und Rechten werden. In unseren Statuten steht dazu: „Natürliche und juristische Personen, welche die Bemühungen des Verbandes finanziell unterstützen wollen, können Gönner / Mitglieder ohne Stimmrecht werden. Die Liste der Gönner wird allen Mitgliedern bekanntgegeben und mit wesentlichen Informationen bedient.“