Der Smart City Hub Switzerland gibt nur Daten weiter, wenn gesetzliche Bestimmungen es erfordern oder Sie in die Weitergabe eingewilligt haben, was insbesondere auch mit der Annahme einer Studieneinladung der Fall ist (vgl. oben "Teilnahme an einer Studie").
Wir verlangen von allen Empfängern die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -standards.
Unter folgenden Voraussetzungen können Empfänger personenbezogene Daten erhalten:
• Innerhalb der studienverantwortlichen Organisationseinheit erhalten diejenigen Mitarbeitenden Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Durchführung der spezifischen Studie benötigen, für die Sie die Einladung angenommen haben.
• Die studienverantwortliche Organisationseinheit (vgl. nachfolgende "Liste" kann den von ihr beigezogenen Dienstleistern und Auftragsbearbeitern personenbezogene Daten zur Bearbeitung in ihrem Auftrag übergeben
Die beigezogenen Dienstleister und Auftragsbearbeiter verpflichten sich vertraglich, die Wahrung der Datenschutznormen einzuhalten. Sie bearbeiten die Daten für die studienverantwortliche Organisationseinheit nur für den Zweck der Durchführung und Auswertung der Studie.
Wenn es das Gesetz vorsieht oder von einer Behörde verlangt wird, kann es sein, dass der Verband Smart City Hub Switzerland sowie die öffentlichen Organe Ihre personenbezogenen Daten ohne Vorankündigung oder Zustimmung bekannt geben müssen. Dies kann auf Grund eines Gerichtsbeschlusses oder einer anderen regulatorischen Verpflichtung erfolgen.
Smart City Hub Switzerland und die studienverantwortlichen Organisationseinheiten (vgl. "Liste") verkaufen keine personenbezogenen Daten an Dritte.